Ankündigung
Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Festlegung der Gebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.
Dazu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Freistaat Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartner Sachverständigenbüro Münzenberg Radon – Bodenluftmessungen durch.
Die Messungen erfolgen in der Gemeinde Auengrund von September 2025 bis Juni 2026 auf den gemäß Anlage aufgeführten Flurstücken. Die Auswahl der Flurstücke ist nach der Geologie im Untergrund erfolgt.