Bürgerinformation "Bau-Turbo"
Inkrafttreten des neuen „Bau-Turbos“ (§ 246e BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
Mehr Informationen finden Sie in untenstehender PDF-Datei.
Inkrafttreten des neuen „Bau-Turbos“ (§ 246e BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
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