Durchfahrverbot missachtet – Ortsteil Crock
Durchfahrverbot missachtet – Ortsteil Crock
Das Befahren land- und forstwirtschaftlicher Wege, ausgeschildert mit dem Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“, in Verbindung mit dem Zusatzschild 260 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“, ist für alle anderen Fahrzeugführer verboten. Darauf weist das Ordnungsamt der Gemeinde aus aktuellem Anlass ausdrücklich hin.
Dieses Durchfahrtsverbotsschild, was jeder Fahrzeugführer kennen dürfte, ist am ländlichen Weg von der Schützenhofstraße kommend in Richtung Angermüller (In der Hammerstadt) aufgestellt. Es wird von vielen Kraftfahrern missachtet und dadurch Fußgänger und Radfahrer gefährdet, die diesen landwirtschaftlichen Weg zur Naherholung nutzen dürfen. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Fußgängern im Hinblick auf mangelnde Rücksichtnahme durch Autofahrer, zu hohe Geschwindigkeiten etc., wird hiermit auf das Durchfahrverbot mit Nachdruck hingewiesen.
Wie am Crocker Berg in diesen Tagen geschehen, werden deshalb auch hier demnächst Polizei-Kontrollen durchgeführt. Wir bitten um Beachtung.
Ihr Ordnungsamt