Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Alttextilien
Noch immer landen wertvolle Alttextilien im europäischen Raum viel zu oft im Müll – ein Problem, das in Ländern ohne gut funktionierende Sammelsysteme besonders ausgeprägt ist. Um dem entgegenzuwirken, trat am 1. Januar 2025 eine neue, verpflichtende EU-Richtlinie in Kraft, die die getrennte Sammlung von Alttextilien vorschreibt. Diese zielt darauf ab, die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu fördern und die Umweltbelastung durch textile Abfälle zu reduzieren.
Allerdings herrscht derzeit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit darüber, wie Textilien künftig korrekt zu entsorgen sind. Zudem kursieren irreführende Informationen, etwa, dass beschädigte Kleidung fortan ausschließlich über Altkleidercontainer entsorgt werden dürfe und bei falscher Entsorgung hohe Strafen drohten. Dies führt derzeit vermehrt zur fehlerhaften Nutzung von Altkleidercontainern.
Der Fachdienst Abfall und Altlasten informiert daher aus gegebenem Anlass über den richtigen Umgang mit aussortierten Textilien.
Verwertbare Textilien
Gut erhaltene Kleidung, Bettwäsche und andere Textilien sollten in die Altkleidercontainer gegeben werden. Diese können recycelt werden oder Bedürftigen zugutekommen. Dies sind insbesondere:
Bett- und Tischwäsche
Gardinen und Vorhänge
Gürtel
gut erhaltene Kleidung
Handschuhe
Hüte
Plüschtiere
Schuhe, paarweise gebündelt oder in Tüten verpackt
Taschen
Jede Spende sollte in einer Plastiktüte verpackt werden, um die Textilien vor Verschmutzung und Nässe zu schützen. Dafür können auch ältere Plastiktüten problemlos wiederverwendet werden.
In der Gemeinde stehen (noch) Altkleidercontainer bereit.
Alternative Möglichkeiten zur Weitergabe
Neben der Abgabe in Altkleidercontainern gibt es zahlreiche weitere Wege, gut erhaltene Kleidung weiterzugeben, wie z. B.:
Flohmärkte und Tauschbörsen
Secondhand-Läden
Karitative Einrichtungen
Gebrauchtwaren-Seiten
Nicht verwertbare Textilien
Abgetragene Schuhe, stark verschmutzte, verschlissene, nasse oder verschimmelte Kleidung sowie Stoff- und Wollreste gehören weiterhin in die Restmülltonne. Bürgerinnen und Bürger müssen dabei weder mit Kontrollen noch mit Strafen rechnen.
Bitte beachten: Säcke oder lose Gegenstände dürfen keinesfalls neben Altkleidercontainern abgestellt werden. Dies begünstigt illegale Müllablagerungen, die zusätzliche, kostenintensive Reinigungs- und Entsorgungskosten verursachen. Letztlich muss die Gemeinde – und damit die Allgemeinheit – diese Kosten tragen.
Zunehmende Fehlbefüllung der Altkleidercontainer
In den letzten Wochen häufen sich leider Fälle, bei denen Altkleidercontainer in der Gemeinde mit unbrauchbaren Textilien oder Müll gefüllt werden. Die zunehmenden Fehlbefüllungen blockieren die Container und verursachen hohe Entsorgungskosten für die leerenden Organisationen. Diese zusätzlichen personellen und finanziellen Belastungen gefährden die wirtschaftliche Tragfähigkeit der betroffenen Entsorger, deren Arbeit auf die ordnungsgemäße Nutzung der Container angewiesen ist.
Das Erfassungssystem kann jedoch nur erhalten bleiben, wenn ausschließlich wertige Alttextilien in den Altkleidercontainern gesammelt werden. Die Entsorgung von nicht verwertbaren Textilien über den Restmüll stellt sicher, dass eine umweltgerechte Entsorgung erfolgt und die Wiederverwertung intakter Kleidung nicht behindert wird.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Auengrund appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, Altkleidercontainer nicht als Müllcontainer zu verwenden. Nur durch eine korrekte Trennung und Entsorgung von Alttextilien kann sichergestellt werden, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und die Bemühungen, anderen Menschen zu helfen, nicht unnötig blockiert werden.
- Ihr Ordnungsamt -