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OT/Brattendorf, Zufahrt zu den Gebäuden Schleusinger Straße 64 a bis d, eingeschränktes Halteverbot

Eingeschränktes Halteverbot (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Eingeschränktes Halteverbot

Das Landratsamt Hildburghausen/Straßenverkehrsbehörde informiert über ein im OT Brattendorf ab sofort geltendes eingeschränktes Halteverbot. Dieses befindet sich in der Zufahrt zu den Gebäuden Schleusinger Straße 64 a bis d und dient der Gewährleitung zur ungehinderten Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst.

 Feuerwehrzufahrt 

    

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