OT/Brattendorf, Zufahrt zu den Gebäuden Schleusinger Straße 64 a bis d, eingeschränktes Halteverbot
Das Landratsamt Hildburghausen/Straßenverkehrsbehörde informiert über ein im OT Brattendorf ab sofort geltendes eingeschränktes Halteverbot. Dieses befindet sich in der Zufahrt zu den Gebäuden Schleusinger Straße 64 a bis d und dient der Gewährleitung zur ungehinderten Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst.