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Die Grüngutannahmestelle ist ab Freitag, den 25. April 2025 wieder geöffnet.

Die Annahme von Grüngut und Astschnitt erfolgt ausschließlich nur gegen Vorlage des Nachweises der Berechtigung des Anlieferers mittels gültiger Kundenkarte des Landkreises oder noch vorhandener Wertmarken. Es wird nur unbelasteter Grün- und Strauchschnitt (ohne Wurzel- und Erdanteile) abgenommen. 

 

Den Anweisungen des Personals der Grüngutannahmestelle ist Folge zu leisten.

 

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