News-Ticker
- 🟦 Kasse geschlossen! 🟦
- -Bürgerinformation-
- In der Gemeinde Auengrund ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als:
- Die Gemeinde Auengrund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:
- OT/Brattendorf, Schleusinger Straße 53, Fahrbahneinengung
- OT/Crock, Kehrweg, in Höhe Hausnummer 9, halbseitige Sperrung des Verkehrs
- OT/Crock, Hirschendorfer Straße, in Höhe Hausnummer 5, Gesamtsperrung Gehweg
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- OT/Brattendorf, Schleusinger Straße 53, Fahrbahneinengung
- OT/Crock, Kehrweg, in Höhe Hausnummer 9, halbseitige Sperrung des Verkehrs
- OT/Crock, Hirschendorfer Straße, in Höhe Hausnummer 5, Gesamtsperrung Gehweg
Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung Auengrund
Postanschrift
Gemeindeverwaltung Auengrund
Kirchweg 8
98673 Auengrund
Telefon: 03686 3912 0
Telefax: 03686 3912 23
E-Mail:
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | keine Terminvergabe/offene Sprechzeit |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Montags ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
An den übrigen Sprechtagen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu buchen. Das Online-Terminbuchungstool finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde.
Kontaktbereichsbeamter (KoBB) Auengrund
Sprechzeiten
Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung
Telefon:.................03686 615935
Forstrevierleiter
Termine nach Vereinbarung
Telefon:.................0172 3480355
Die Schiedsstelle der Gemeinde Auengrund ist seit dem, 27.06.2022 mit Schiedsfrau, Frau Gilma Staack besetzt.
Termine nach Vereinbarung
Telefon:.................03686 3912 11
Die Grünschnittannahmestelle in der Brünner Straße, OT Crock, ist von April bis Oktober geöffnet (genauere Angaben zu Öffnung und Schließung entnehmen Sie bitte dem Auengrund-Echo). Die Annahme von Grüngut und Astschnitt erfolgt ausschließlich nur gegen Vorlage des Nachweises der Berechtigung des Anlieferers mittels gültiger Kundenkarte des Landkreises oder noch vorhandener Wertmarken. Es ist ausschließlich gestattet, unbelasteten Grün- und Heckenschnitt (ohne Wurzel- und Erdanteile) von privaten Haushalten anzunehmen.
Den Anweisungen des Personals der Grüngutannahmestelle ist Folge zu leisten.
Öffnungszeiten
Freitag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr






