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FFW: Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Auengrund, die ständig zu besonderen Dienstleis

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Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Auengrund, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden
beschlossen am 04.​05.​2020, gültig ab 01.​01.​2020 (veröffentlicht im Amtsblatt 06/2020) [13.79 kB]