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FFW: Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Auengrund, die ständig zu besonderen Dienstleis
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Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Auengrund, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden
beschlossen am 04.05.2020, gültig ab 01.01.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt 06/2020) [13.79 kB]
beschlossen am 04.05.2020, gültig ab 01.01.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt 06/2020) [13.79 kB]