News-Ticker
- Information zu den Öffnungszeiten der Meldestelle
- Schriftliche Stellungnahme und formeller Einspruch im Rahmen der Offenlegung und Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen - Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie
- Der Seniorenbeirat des Landkreises Hildburghausen
- Ergebnisse Bürgermeistewahl 2026
- -Bürgerinformation-
- Der neu bestellte Seniorenbeirat des Landkreises Hildburghausen stellt sich vor
- Ankündigung
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- Schriftliche Stellungnahme und formeller Einspruch im Rahmen der Offenlegung und Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen - Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie
- Der Seniorenbeirat des Landkreises Hildburghausen
- Ergebnisse Bürgermeistewahl 2026
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- Ankündigung
Ankündigung
Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Festlegung der Gebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.
Dazu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Freistaat Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartner Sachverständigenbüro Münzenberg Radon – Bodenluftmessungen durch.
Die Messungen erfolgen in der Gemeinde Auengrund von September 2025 bis Juni 2026 auf den gemäß Anlage aufgeführten Flurstücken. Die Auswahl der Flurstücke ist nach der Geologie im Untergrund erfolgt.






