News-Ticker
- Verschmutzung Waisa in Ortslage Crock - Bereich Sohlgasse
- Der Verein Gemeinsam für Crock e. V. möchte sich an dieser Stelle einmal ganz herzlich bei den besonders fleißigen Dorfbewohnern bedanken,
- *Kasse geschlossen*
- Information zu den Öffnungszeiten der Meldestelle
- Bürgerinformation "Bau-Turbo"
- Projektaufruf LEADER gestartet
- Vorbereitungen zur 875-Jahrfeier in Crock für 2027!
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Verschmutzung Waisa in Ortslage Crock - Bereich Sohlgasse
Aus aktuellem Anlass, folgender Hinweis für den Bereich Crock und die Waisa.
Der Eintrag von Farbe, Putzresten o. ä. über eine Baustelle in einen Straßeneinlauf (Gully) oder ähnliche Einrichtungen stellt eine illegale Abwassereinleitung und eine erhebliche Umweltgefährdung dar.
Warum das Verboten ist
Umweltschäden: Straßenabläufe leiten Regenwasser meist ungeklärt oder nur über eine einfache Regenwasserkanalisation direkt in die nächsten Gewässer (Bäche, Flüsse oder Seen) weiter.
Schadstoffbelastung: Selbst scheinbar harmlose Wandfarbe (Dispersionsfarbe) oder Lackreste enthalten Pigmente, Bindemittel und Chemikalien, die Fische und Kleinstlebewesen schwer schädigen.
Rechtliche Folgen: Das Einleiten von Farb- und Lackresten in den Gully gilt als Gewässerverunreinigung und illegale Abfallentsorgung. Dies kann hohe Geldbußen oder sogar Anzeigen nach sich ziehen.
Richtiges Reinigen und Entsorgen
Farbreste abstreifen: Streichen Sie den Pinsel vor dem Waschen gründlich an der Dose oder auf einem alten Zeitungspapier aus.
Wasserbasierte Farben: Waschen Sie die Pinsel in einem Eimer mit warmem Wasser und etwas Seife aus. Lassen Sie das Schmutzwasser im Eimer stehen, bis sich die Farbpartikel absetzen, oder nutzen Sie eine Schadstoffsammelstelle.
Lösemittelbasierte Farben: Reinigen Sie Werkzeuge mit Pinselreiniger oder Terpentinersatz in einem geschlossenen Gefäß. Bringen Sie verunreinigte Lösemittel zum Wertstoffhof oder zur Schadstoffsammelstelle.
Korrektes Verhalten auf der Baustelle
Kein Werkzeugwaschen auf der Straße: Pinsel, Rollen und Eimer dürfen niemals am Straßengully oder auf unbefestigtem Boden ausgewaschen werden.
Entsorgung über das Schmutzwasser: Leicht verdünnte Reste von wasserlöslicher Dispersionsfarbe gehören in das normale Schmutzwasser (Haushaltsabfluss zur Kläranlage), sofern die lokale Satzung dies erlaubt.
"Problemabfall" nutzen: Flüssige Farbreste, Lacke und Lösemittel müssen als Sonderabfall an einem Wertstoffhof oder einer Schadstoffsammelstelle abgegeben werden. Eingetrocknete Farbreste gehören in den Restmüll. Einmal im Jahr ist das Schadstoffmobil in jedem Ort unterwegs. Dies stellt eine weitere einfache Abgabemöglichkeit dar.
Wir hoffen auf Einsicht und Freiwilligkeit seitens der Grundstückseigentümer. Umweltanspruchsdenken kann eben nicht nur gegenüber anderen und außerhalb des eigenen Grundstücks gelten. Selbstverständlich können wir unsere berechtigten Forderungen über den Verwaltungsweg auch durchsetzen. Aber wie gesagt, wir wollen die Verbesserung der Abwassersituation auf den Grundstücken im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern erreichen.





