News-Ticker

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Bürgerinformation "Bau-Turbo"

Inkrafttreten des neuen „Bau-Turbos“ (§ 246e BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

 

Mehr Informationen finden Sie in untenstehender PDF-Datei. 

Weitere Informationen

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04.​10.​2026 - Uhr

 

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